Die Hauswirtschaftliche Versorgung ist ein Teil der ambulanten Pflege und kann über die zur Verfügung stehenden Pflegesachleistungen nach genehmigten Pflegegrad, über die Verhinderungspflege und/oder über die zusätzlichen Betreuungsleistungen (§45b im SGB XI) abgerechnet werden.
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens im Bereich der Haushaltsführung.
„SARO Pflege“ erbringt seine Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse unter Nutzung der Ressourcen des Pflegebedürftigen als aktivierende Pflege und Betreuung.
„Bei der pflegerischen Betreuung sollte es darum gehen, individuelle Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen. Dabei spielt die Frage nach der Kostenübernahme eine zentrale Rolle. Wenn pflegende Angehörige auf einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zurückgreifen möchten, übernehmen die Pflegekassen die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag – immer abhängig vom Pflegegrad.
SARO Pflege“ hat Versorgungsverträge mit den Kassen, Pflegekasse und sonstiger Sozialversicherungsträgern. Wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen möchten, schließen wir mit Ihnen einen Vertrag ab, in dem unsere Leistungen und die Kosten eindeutig geregelt sind. In vielen Fällen ist der Umfang der Kassenleistungen für die Versorgung ausreichend.
Darüber hinaus gehende Leistungen können Sie persönlich vereinbaren. Wir erstellen für Sie einen detaillierten unverbindlichen Kostenvoranschlag, dem Sie entnehmen können, welche Kosten auf Sie zukommen.
Wir sind natürlich auch für Sie da, wenn Sie keinen Pflegegrad haben oder mehr Unterstützung benötigen sollten.
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, insbesondere bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder Gefährdungen (Selbst- und Fremdgefährdung), bei der Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, bei der bedürfnisgerechten Beschäftigung im Alltag sowie Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung. Die Beeinträchtigungen, auf die sich diese Hilfen beziehen, liegen primär in den Bereichen kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2), Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Modul 3) sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Modul 6).
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen auch Maßnahmen zur Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (Modul 5), soweit sie nicht anderen Leistungsträgern zuzuordnen sind. Hilfen zur Haushaltsführung Ziel der Hilfen zur Haushaltsführung ist die Förderung der Fähigkeit zur Selbstversorgung. Dabei sollen Pflegebedürftige nicht nur passiv versorgt werden, sondern je nach Grad der Selbständigkeit aktiv bei der Haushaltsführung unterstützt werden.
Leistungsberechtigte können häusliche Pflegehilfe gemeinsam in Anspruch nehmen (= Poolen von Leistungsansprüchen). Das Poolen von Leistungen kommt vorrangig für Pflegebedürftige in Frage, die in einer Wohngemeinschaft, einem Gebäude oder in der Umgebung, etwa in einer Straße, leben (= Pool-Teilnehmer). Bei den Poolleistungen sind die Pool-Teilnehmer darauf beschränkt, ausschließlich identische Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Die durch das Poolen von Leistungen entstehenden Kosteneinsparungen sind ausschließlich im Interesse der Pool-Teilnehmer zu nutzen. Der Pflegedienst hat das Poolen von Leistungen zu ermöglichen und die Pflegebedürftigen dahingehend zu beraten, Poolleistungen abzurufen. Leistungen, deren Inanspruchnahme als Poolleistung möglich ist, sind in den nachfolgenden Leistungskomplexen als solche gekennzeichnet. Für das Poolen von Leistungen gelten die gesondert ausgewiesenen Vergütungsentgelte pro Pool-Teilnehmer. Kosteneinsparungen beim Poolen von Leistungen werden realisiert durch: 1. das System der Wegepauschale und/oder 2. Zeiteinsparungen bei den einzelnen Leistungskomplexen durch Nutzung von Synergieeffekten.
Einzelbetreuung | 34,00 €/Stunde |
Gruppenbetreuung | 28,00 €/Stunde |
Hilfe bei der Haushaltsführung | 34,00 €/Stunde |
Siehe auch: Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI ambulante Pflege.
Wir versorgen und betreuen hilfs- und pflegebedürftige Menschen in ihren eigenen vier Wänden individuell und liebevoll. Dabei verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung in der Pflege.
SARO Besuchsdienst
Unsere freiwilligen Mitarbeiter*innen begleiten und besuchen pflegebedürftige Menschen derPflegegrade 1 bis 5 – mit und ohne Demenz. Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft, berlinweit.
Wir versorgen und betreuen hilfs- und pflegebedürftige Menschen in ihren eigenen vier Wänden individuell und liebevoll. Dabei verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung in der Pflege.
SARO Besuchsdienst
Unsere freiwilligen Mitarbeiter*innen begleiten und besuchen pflegebedürftige Menschen derPflegegrade 1 bis 5 – mit und ohne Demenz. Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft, berlinweit.