Wir bieten Angehörigen und Betroffenen Unterstützung und Begleitung bei der Orientierung im Bereich Demenz und Pflege.
Die Organisation einer Pflegesituation, beginnend mit der Beantragung eines Pflegegrades bis hin zur Erstellung eines umfassenden Hilfsplans und dessen Umsetzung ist oft ein komplexes Unterfangen. Wir informieren über mögliche Unterstützungs- und Pflegehilfen sowie Leistungen der Pflege- und Krankenkassen und begleiten Sie soweit Sie es wünschen.
Wir sind an Ihrer Seite, auch mit vielen wertvollen Tipps für die ganze Familie. Wir bieten Ihnen nicht nur viele Anregungen für die Gesprächsführung bei emotionalen Themen, sondern sensibilisieren auch für rechtliche und finanzielle Belange. Auch die Phase der Überleitung vom Krankenhaus nach Hause begleiten wir gern und stehen danach regelmäßig mit Rat und Tat zur Seite.
Pflege beantragen
Sie können das Antragsformular bei Ihrer Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist, abholen oder telefonisch anfordern. Eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Pflegebedürftigkeit benötigen Sie nicht.
Nach Ihrer formlosen Antragstellung schickt Ihre Pflegeversicherung Ihnen zwei Antragsformulare zu: eines auf Pflegeleistung und eines auf Rentenbeitragszahlung für eine ehrenamtliche Pflegeperson, sollten Sie sich von einem/r Angehörigen pflegen lassen wollen.
Diese beiden Formulare sind auszufüllen und an die Pflegekasse zurückzusenden. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit an uns wenden, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsformulare benötigen. Wir helfen Ihnen gerne.
Es ist wichtig, dass Sie unverzüglich nach Eintritt Ihrer Pflegebedürftigkeit den Antrag an Ihre Pflegekasse senden, damit Ihre etwaigen Ansprüche gesichert sind.
Bedingung dafür, dass Sie von Ihrer Pflegeversicherung Leistungen erhalten können, sind eine bereits bestehende Pflegebedürftigkeit und eine Pflegeversicherungsbeitragszeit von mindestens fünf Jahren. Geht Ihr Antrag später als einen Monat nach Eintritt Ihrer Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse ein, zählt der Beginn des Monats, in dem Ihr Antrag bei Ihrer Pflegekasse eingeht, nicht der Anfang Ihrer Pflegebedürftigkeit als Beginn der Kassenleistung.
Nach Eingang Ihres Pflegeantrags bei der Pflegeversicherung vereinbart der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) einen Besuchstermin bei Ihnen.
Es ist sinnvoll, dass Sie sich z.B. mithilfe eines Pflegetagebuchs, in dem alle erforderlichen Pflegehandlungen und ihre Dauer festgehalten werden, auf den Besuch eines Vertreters des MDK vorbereiten. Auch wenn Sie bereits einer Pflegestufe zugeordnet wurden und Antrag auf eine Erhöhung der Pflegestufe gestellt haben, prüft der MDK bei Ihnen vor Ort, ob eine Steigerung in die nächste Pflegestufe, also von Pflegestufe I in Pflegestufe II oder von Pflegestufe II in Pflegestufe III, gerechtfertigt und notwendig ist.