Alltagsunterstützung

Angebote zur Unterstützung im Alltag § 45a SGB XI

Alltagsbegleiter sind an sich auch Betreuungskräfte. Hier gibt es aber feine Unterschiede, die nicht immer ganz transparent sind. So verschwimmt die Grenze zwischen Pfleger, Betreuungskraft und Alltagsbegleiter oftmals. Die eigentliche Aufgabe von Alltagsbegleitern leitet sich bereits aus dem Namen ab. Sie begleiten ältere und behinderte Menschen durch den Alltag, auf stationärer und ambulanter Ebene. Dabei fallen einige Aufgaben für sie an. Sie helfen bei der Durchführung handwerklicher und kreativer Arbeiten, kümmern sich um die Haustiere, falls vorhanden, und motivieren die pflegebedürftigen Personen zum Kochen und Backen und helfen dabei auch. Des Weiteren gehört auch gemeinsames Musizieren, lesen, und das Spielen von Gesellschafts- Brett- oder Kartenspielen dazu. Pflegebedürftige Menschen sollten sich zudem ausreichend bewegen. Der Alltagsbegleiter kann das unterstützen durch Ausflüge, Sparziergänge, Bewegungsübungen oder gemeinsames Tanzen. Die Aufgaben unterscheiden sich hierbei nach den Vorlieben, Bedürfnissen und Befindlichkeiten der zu betreuenden Person.

„Beratung nach § 37, 3 SGB XI sowie körperbezogene Pflegemaßnahmen – Körperpflege, Ernährung, Mobilität – bleiben den ambulanten Pflegediensten vorbehalten“.