„SARO Pflege“ bietet ressourcenfördernde Unterstützungsleistungen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld aber auch durch indirekte Maßnahmen wie Beratung, Anleitung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen.
Wir bieten pflegerischen Betreuung sowie Hilfen zur Haushaltsführung ab 2 Stunden pro Einsatz
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen lassen sich als pflegerische Intervention zur Beziehungsgestaltung charakterisieren. Im Einzelfall sind sie geeignet, pflegebedürftige Personen bei der Interaktion und Kommunikation zu unterstützen, sodass ihr Gefühl gefördert wird, gehört, verstanden und angenommen zu werden sowie mit anderen Personen verbunden zu sein. Wir sehen den Menschen als eigenständige, wertvolle Persönlichkeit und achten seine Individualität.
Hier erhalten Sie einen kleinen Überblick unserer Leistungen, insbesondere
Qualifizierung und Weiterbildung
„SARO Pflege“ Akademie bietet hochwertige modulare Qualifizierungen und Weiterbildungen in den Bereichen: Basispflege, Betreuung gemäß 53b, sowie Multiprofessionelle Weiterbildung, Palliative Care .
Ob Sie auf der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven sind, als Neueinsteiger In eine Basisqualifikation erwerben möchten oder eine Vorqualifizierung für Ihre angestrebte Berufsausbildung benötigen – bei uns erhalten Sie die auf Ihre persönlichen Ziele zugeschnittene Qualifikation.
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen können von allen Pflegebedürftigen im Rahmen ihres Sachleistungsanspruchs nach § 36 SGB XI entsprechend ihren Wünschen und Bedürfnissen in Anspruch genommen bzw. mit dem von ihnen gewählten ambulanten Pflegedienst oder einem Betreuungsdienst nach § 71 Abs. 1a SGB XI vereinbart werden. Wie im vorangehenden Abschnitt bereits ausgeführt, gibt es keine Nachrangigkeit der Betreuungsmaßnahmen gegenüber der körperbezogenen Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung mehr.
Es ist somit im Prinzip auch möglich, als Sachleistungen ausschließlich pflegerische Betreuungsmaßnahmen zu nutzen.
Obwohl es also jeder pflegebedürftigen Person überlassen ist, ob, in welchem Umfang und gegebenenfalls welche Art von pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sie als Sachleistungen beziehen möchte, ist es wichtig, die primären Zielgruppen für diesen Typus von pflegerischen Hilfen hervorzuheben: Pflegerische Betreuungsleistungen sollen vor allem den Wünschen und Bedarfen von Menschen mit demenziellen Erkrankungen bzw., allgemeiner gesprochen, mit psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen sowie von deren an der Pflege beteiligten Angehörigen gerecht werden. vor allem den Wünschen und Bedarfen von Menschen mit demenziellen Erkrankungen bzw., allgemeiner gesprochen, mit psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen sowie von deren an der Pflege beteiligten Angehörigen gerecht werden.
Die primären Zielgruppen der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sind somit Pflegebedürftige, die Beeinträchtigungen in den Bereichen der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten (Modul 2 des Begutachtungsinstruments), der Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen (Modul 3) sowie der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte (Modul 6) aufweisen. Auch Pflegebedürftige, die keine oder nur geringe Beeinträchtigungen in diesen drei Bereichen aufweisen, können pflegerische Betreuungsleistungen nutzen. Ferner können die konkreten Inhalte von Betreuungsleistungen auch Aktivitäten umfassen, die bevorzugt für Menschen mit Inhalten von Betreuungsleistungen auch Aktivitäten umfassen, die bevorzugt für Menschen mit vor allem somatischen Beeinträchtigungen infrage kommen.
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen Leistungen zur Bewältigung und Gestaltung des Alltags im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie,
Im Rahmen der Betreuung können so z.B. auch die Kinder einer erkrankten Person beaufsichtigt.
Sämtliche o.g. Punkte beinhalten noch weitere Leistungen, welche individuell vereinbart und über den Pflegedienst abgerechnet werden können.