Mit der Nutzung von Dienstleistungen ist die Unterstützung bei der+
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Dabei kann es sich jedoch und nicht um die vollständige Übernahme der aufgeführten Tätigkeiten handeln. Gegen eine vollständige Übernahme der Tätigkeiten sprechen u.a. fehlende Bevollmächtigungen, Regelungen zum Postgeheimnis, haftungsrechtliche Bedenken.
Hilfen und Unterstützung in den Bereichen kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und bei psychischen Problemlagen, z. B.: +
Diese findet zusätzlich zur erbrachten Pflegesachleistung statt, um Pflegebedürftige bzw. Pflegepersonen dabei zu unterstützen, während der Abwesenheit des Pflegedienstes pflegerelevante Situationen bewältigen zu können. zB.:+
Diese Anleitung kann ergänzt und vertieft werden durch geplante Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 Satz 6 SGB XI und durch Pflegekurse nach § 45 SGB XI.
Mit der Nutzung von Dienstleistungen ist die Unterstützung bei der Organisation und Inanspruchnahme pflegerischer oder haushaltsnaher
Dienstleistungen (z.B. Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Handwerk, Friseur und Fußpflege) gemeint.
Die Regelung finanzieller Angelegenheiten umfasst die Unterstützung bei der Erledigung alltäglicher finanzieller Angelegenheiten (z.B. das Führen eines Girokontos, Mietzahlungen vornehmen) oder bei der Entscheidung, ob genügend Bargeld im Hause ist oder ob eine Rechnung bezahlt werden muss.
Mit der Regelung von Behördenangelegenheiten ist der Umgang mit staatlichen und kommunalen Behörden oder mit Sozialversicherungsträgern gemeint. Die Leistung umfasst die Unterstützung bei der Organisation von Terminen bzw. bei der Entscheidung, ob z.B. ein Antrag gestellt oder ein Behördenbrief beantwortet werden muss.
Dabei kann es sich jedochund nicht um die vollständige Übernahme der aufgeführten Tätigkeiten handeln. Gegen eine vollständige Übernahme der Tätigkeiten sprechen u.a. fehlende Bevollmächtigungen, Regelungen zum Postgeheimnis, haftungsrechtliche Bedenken.
Die Übernahme der hierzu erforderlichen Entscheidungen und Tätigkeiten im Sinne des Betreuungsrecht ist nicht gemeint!
Hilfen und Unterstützung in den Bereichen kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und bei psychischen Problemlagen, z. B.:
Unterstützung bei der Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Diese findet zusätzlich zur erbrachten Pflegesachleistung statt, um Pflegebedürftige bzw. Pflegepersonen dabei zu unterstützen, während der Abwesenheit des Pflegedienstes pflegerelevante Situationen bewältigen zu können. zB.: